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Arbeitsdienst

1. Pflicht zum Arbeitsdienst

– aktives Mitglied (ab dem 18. Lebensjahr)

– aktiver Jugendliche(r) (ab dem 12. Lebensjahr)

2. Abzuleistende Dauer

– Erwachsene(r) 6 Stunden/Kalenderjahr

– Jugendliche(r) 4 Stunden/Kalenderjahr

2.1. Befreiungen:

– aktive Mitglieder ab dem Jahr, in dem sie 63 Jahre alt werden

– zum Saisonende aktive Vorstandsmitglieder

– Ehrenmitglieder

– Paten für Jugendmannschaften

– Sonderregelungen auf Antrag bei der Vorstandschaft

3. Anordnung bzw. Abstimmung des Arbeitsdienstes

Arbeitsdienst (Beginn und Ende der Tennissaison) wird durch den Technischen Leiter (TL)

angeordnet und per Mitteilung im Gemeindeblatt sowie auf unserer Homepage:

www.tasf-gechingen.de publiziert.

–> hier ist keine Voranmeldung beim TL erforderlich

Bei nicht angeordnetem Arbeitsdienst ist eine Abstimmung des Mitgliedes mit dem TL bezüglich

Tätigkeit und Zeit unbedingte Voraussetzung für die Anerkennung der Ableistung

4. Arbeitsdienst-Tätigkeiten

Auflistung der Tätigkeitsarten, die für den Arbeitsdienst angerechnet werden:

– Mitarbeit bei den angekündigten Arbeitsdiensten

– Rasen mähen

– Unkraut jäten

– Putz- und Aufräumdienste

– Mitarbeit beim Jugendcamp

– Patenschaft für Jugendmannschaft

5. Übertragung von Arbeitsstunden

– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden (s. Pkt. 2) auf ein anderes Mitglied innerhalb

der Familie innerhalb eines Jahres ist grundsätzlich möglich

– Übertragung von geleisteten Mehr-Arbeitsstunden auf das Folgejahr ist nicht möglich

Ausnahmen bzgl. Übertragung bzw. Tätigkeitsart bedarf der Zustimmung des Vorstandes im

Voraus. Bei der JHV hat der Vorstand über die Ausnahmen zu berichten

6. Fortschreibung der Arbeitsstunden

Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom TL festgehalten und fortgeschrieben. Zum Saisonende,

spätestens Anfang November, erstellt der TL eine Auflistung der geleisteten bzw. nicht geleisteten

Arbeitsstunden pro arbeitsdienstpflichtigen Mitglied

7. Nichtleistung von Arbeitsstunden

Bei Nichtleistung von Arbeitsstunden werden ersatzweise folgende Beträge zur Zahlung fällig:

– Erwachsener EUR 12,50/Std.

– Jugendlicher EUR 2,50/Std.

Die Beträge für die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden vom Abteilungskassierer jeweils im

November desselben Jahres aufgrund der Aufstellung des TL eingezogen


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